Impressum/AGB

Ihr Anbieter und Vertragspartner

 

Peter Bauer, Pastor und freier Redner
Weißstr. 4
94036 Passau

Mobil:+49 178 13 80 746
Festnetz:+49 851 201 412 79
E-Mail:[email protected]

www.theologe-freier-redner.de

 

Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Sollte der Inhalt dieser Seiten inkl. Unterseiten und Links fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt oder geändert werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Honorare

Diese fallen gemäß dem eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebot an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Erforderliche Fahrtkosten und evtl. Spesen werden separat berechnet. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

 

  1. Buchung, Zahlungsmodus

Nach dem Erstgespräch entscheidet das Brautpaar, ob Sie Herrn Peter Bauer als Hochzeitsredner buchen wollen. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. Diese wird vom Brautpaar ausgefüllt und unterschrieben und vom Auftragnehmer H. Bauer gegengezeichnet und gleich beim persönlichen Erstkontakt dagelassen oder innerhalb einer Woche per Post oder Scan als Emailanlage zurückgesandt. Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung (per Email) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der Restbetrag und die Fahrkosten werden ca. sechs Wochen vor dem Trautermin nach Erhalt der Endabrechnung überwiesen. Das Brautpaar schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrkosten/Spesen gemeinsam. Andere Zahlungsweisen, Ermäßigungen bzw. Ratenzahlungen bei finanziellen Notlagen sind möglich, aber bedürfen der Schriftform.

 

  1. Terminreservierung

Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Gutschrift der vereinbarten Anzahlung innerhalb von 10 Tagen auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beiden Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

 

  1. Übernachtung

Falls eine auswärtige Übernachtung erforderlich und vereinbart ist, werden vom Auftraggeber die Buchung und die Kosten für Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes übernommen.

 

 

  1. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie 

Der Trauungsredner muss während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt sein. Sonst kann er die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. für eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren. Der Auftraggeber stellt ab einer Teilnehmerzahl von 30 Personen oder in großen Räumen oder weiten freien Flächen ein geeignetes Mikrofon zur Verfügung. Außerdem werden eine seitliche Sitzgelegenheit und eine Ablagemöglichkeit für das Manuskript (Pult, Stehtisch, stabiler Notenständer) bereitgestellt. Es wird ersucht, ca. 30 Min. vor und nach der Trauung Getränke anzubieten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für den Trauredner während der Traufeier in gefährlicher Umgebung (Steinbruch, Ballon, Wasser, o.ä.) Unfallversicherungsschutz besteht.

 

  1. Dauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 35 – 50 Minuten liegt. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht.

 

  1. AGB – Auftragserteilung

Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer H. Bauer schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und –nehmers (Ziffer 8).

 

  1. Rücktritte vom Vertrag

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

 

8.1 Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)

Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleiben Herrn Bauer die Anzahlung und die bis dahin angefallenen Fahrkosten. Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt dem Auftragsnehmer der gesamte Betrag ohne der Fahrkosten, die noch angefallen wären und schon bezahlt wurden.

 

 

 

 

8.2 Rücktritt durch den Auftragnehmer 

Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend). Kann er wegen Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen Gründen (z. B. Todesfall naher Verwandter, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Gezahlte Honorare und Fahrkosten werden zurückerstattet. Der Auftragnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Es können höhere Kosten entstehen. Zur Annahme des Ersatzes ist der Auftraggeber nicht verpflichtet.

Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurück erstattet.

 

  1. Datenschutz

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

  1. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

 

  1. Überlassung von Fotos, Kommentar

Das Brautpaar überlässt Herrn Bauer möglichst ca. 5 Fotos und ggf. ein kurzes Video von der Zeremonie per Mail oder CD für dessen HP auf Wunsch anonym oder unter Verwendung der Vornamen bzw. Namen des Brautpaares und gibt ggf. eine Beurteilung über die Qualität der Durchführung der Trauzeremonie ab.

 

  1. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags

 

 

 

 

 

 

 

  1. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB wird Passau vereinbart.

 

  1. Mündliche Nebenabreden

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

 

  1. Steuer

Der Auftragnehmer Peter Bauer ist selbständig tätig und versteuert sein Einkommen beim Finanzamt Passau unter der Steuer-Identifikationsnummer 46 583 591 203.

 

  1. Haftungsausschluss

Herr Bauer distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher gelinkten Seiten auf dieser Web- site und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angebrachten Links.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand 23.4.2016

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